Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Dennoch stellt der Gesetzgeber Anforderungen an denjenigen, der als Sach- verständiger tätig werden möchte. Als erstes ist hier die überdurchschnittliche fachliche Kompetenz genannt. Die erfüllt z. B. jeder Handwerksmeister, Archi- tekt oder Ingenieur durch seine hochqualifizierte Ausbildung. Weiterhin wird die persönliche Eignung gefordert. Hiermit ist Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gemeint. Weiterhin benötigt derjenige, der als Sachverständiger tätig werden möchte, gutachterliche Kenntnisse.
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